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AGB's von PeerCity: Admin: [alex] Weitere Häuser in PeerCity:
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Leistungsbeschreibung und Richtlinien für PeerCity 1. Geltungsbereich Die Stadt PeerCity wurde vom Verein zur Förderung der
beruflichen Integration Behinderter gegründet und ist Teil des
Vereines. Die jeweiligen Vorstandsmitglieder und
ProjektleiterInnen bilden den Rat der Stadt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an PeerCity! In PeerCity
können Sie sich eine eigene Homepage anlegen, sozusagen ein
eigenes Haus bauen oder bauen lassen. Wenn Sie sich durch uns
Ihre Homepage nach Ihren Wünschen gestalten lassen wollen,
nehmen Sie zu Fragen der Gestaltung Kontakt mit Alexander
Schnetzer (Webdesigner) auf. Sie können Ihre Produkte in PeerCity anbieten, sich online
mit Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern treffen und sich
untereinander auszutauschen. Sie können am öffentlichen Chat
teilnehmen (Klönkaffee) oder in Ihrem Haus einen eigenen
Chatraum einrichten. Für die Nutzung von PeerCity gelten die nachstehenden
Bedingungen. 2. Gründung von Hausgemeinschaften Nur angemeldete Bürgerinnen und Bürger (Login) sind zur
Gründung von Häusern und Hausgemeinschaften berechtigt. Sie
können Internetnutzer einladen, Mitglied ihrer Hausgemeinschaft
zu werden. Endet die Einwohnerschaft eines Gründers oder einer
Gründerin in PeerCity, erlöscht auch die Hausgemeinschaft.
Innerhalb einer Hausgemeinschaft stehen vielfältige
Möglichkeiten zur Verfügung, sich online zu einem gewählten
Thema auszutauschen. So können u.a. Mitteilungen angebracht,
Bilder präsentiert und gemeinsame Aktionen geplant werden.
Hausgemeinschaftsinhalte mit privatem Charakter sollen nur für
die Hausgemeinschaftsmitglieder zugänglich sein. Die
entsprechenden Häuser sollen abgeschlossen werden. 3. Nutzung der Hausgemeinschaft 3.1. Beschränkung des Speicherplatzes Eine Hausgemeinschaft kann nicht mehr als 5 MB Speicherplatz
nutzen. Es wird daher empfohlen, pro Foto nicht mehr als 30 KB
Speicherplatz zu belegen. Für den Namen einer Hausgemeinschaft
dürfen bis zu 32 Zeichen verwendet werden. 3.2. Beschränkung der Nutzungsrechte Unter die Bürgerinnen und Bürgern von PeerCitty wird
unterschieden nach: ·
StadtverwalterInnen, ·
Straßen-ManagerInnen, ·
HausbesitzerInnen und HausgemeinschaftsgründerInnen ·
Hausgemeinschaftsmitgliedern Diese Teilnehmer haben jeweils die folgenden Nutzungsrechte: 3.2.1. HausbesitzerIn HausbesitzerInnen sind solche, die eine einfache Homepage
in PeerCity besitzen. Dazu müssen sie sich registrieren lassen.
Sie können sich dann andere Menschen in ihr Haus einladen und
haben dann eine Hausgemeinschaft gegründet. Diese Hausmitglieder
sind kein einfachen Gäste, sondern können das Haus aktiv mit
gestalten. D.h. auch hier ist eine Registrierung notwendig HausgemeinschaftsgründerInnen legen die Hausgemeinschaft
an, bestimmen Adresse, Namen und laden TeilnehmeInnen zum
Mitmachen ein. Unter den eingeladenen Mitgliedern kann der
Gründer Hausgemeinschaftn-Manager bestimmen, die ihm helfen, die
Hausgemeinschaft zu verwalten. Lediglich der
Hausgemeinschaftngründer hat das Recht, die Hausgemeinschaft
aufzulösen. Verlässt ein Gründer seine Hausgemeinschaft, wird
diese automatisch gelöscht. 3.2.2. Hausgemeinschaftn-Manager Hausgemeinschaftn-Manager haben weitgehend die gleichen
Rechte wie der Gründer, können allerdings eine Hausgemeinschaft
nicht löschen. Zu den Rechten des Hausgemeinschaftn-Managers
gehört es u.a., weitere Teilnehmer in die Hausgemeinschaft
einladen oder gegebenenfalls auch ausschließen zu dürfen.
Außerdem können Sie Namen und Beschreibung der Hausgemeinschaft
ändern und Ihnen stehen die Management-Tools für die
Hausgemeinschaft zur Verfügung, die das Einladen und Löschen
von Hausgemeinschaftnmitgliedern sowie das Senden von
Hausgemeinschaftn-eMail ermöglichen. 3.2.3. Hausgemeinschaftnmitglieder Den Hausgemeinschaftnmitgliedern stehen eine Reihe von
Funktionen zur Verfügung, mit denen Sie die Hausgemeinschaft
mitgestalten. Jedes Hausgemeinschaftnmitglied kann sich außerdem
sein eigenes Hausgemeinschaftn-Profil anlegen und ein
persönliches Symbol aussuchen. Ein Hausgemeinschaftnmitglied
kann sich jederzeit selbst aus einer Hausgemeinschaft austragen. 3.3. Illegale Inhalte StraßenmanagerInnen, HausbesitzerInnen und
Hausgemeinschaftsmitglieder sind verpflichtet, illegale Inhalte,
die sie in einer Hausgemeinschaft entdecken, zu melden, indem Sie
in den Stadtverwalter benachrichtigen. Befinden sich in einer Hausgemeinschaft illegale Inhalte, so
behält sich der VFbI das Recht vor, diese Inhalte aus der
Hausgemeinschaft zu entfernen, TeilnehmerInnen aus der
Hausgemeinschaft oder die Hausgemeinschaft insgesamt zu löschen. Der VfbI bietet Ihnen grundsätzlich die PeerCity bis Ende
2003 als kostenlosen Service an. Danach sind Steuern zu zahlen.
Sie haben keinen Anspruch auf diesen Dienst. Die einzelnen
Funktionen von PeerCity können jederzeit aktualisiert, geändert
oder eingestellt werden. Der VFbI behält sich auch vor, PeerCity
ganz einzustellen.
Für den Gebrauch von PeerCity hat der VFbI die folgenden
Richtlinien erstellt. Sie verpflichten sich, bei der Nutzung von PeerCity alle
geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Sie stellen
insbesondere sicher, dass die von Ihnen verbreiteten Inhalte
keine strafrechtlichen Tatbestände erfüllen. Die Verbreitung folgender Inhalte ist in den Hausgemeinschaftn
beispielsweise - und nicht abschließend - verboten: ·
themenfremde Diskussionen; ·
vulgäre oder obszöne Sprache/Inhalte oder Inhalte, die den
Tatbestand der Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184
StGB) erfüllen, im öffentlich zugänglichen Bereich; ·
Inhalte, mit denen zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
aufgerufen wird (Volksverhetzung § 130 StGB) oder Inhalte, die
auf die Diskriminierung anderer Kulturen oder Nationen gerichtet
sind oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche
Organisation betrieben wird; ·
verbotene Propaganda; ·
Ausnutzung Minderjähriger (Personen unter 18 Jahren), egal auf
welche Weise; ·
die öffentliche Angabe persönlicher Daten zu einer
minderjährigen Person (jede Person unter 18 Jahren),
einschließlich der folgenden Informationen: Vor- und Nachname,
Wohnadresse, Telefonnummer oder Name der Schule; o
Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (wie z.B. Namens-, Urhaber-
und Markenrechte); missbräuchlich ist insbesondere die Nutzung
von PeerCity zur Verbreitung, Ladung oder Veröffentlichung von
Daten, die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können
oder der Bedrohung oder Verunsicherung Dritter dienen; o
Inhalte, die die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und
des Schutzes der Privatsphäre Dritter verletzen; o
Inhalte, die persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie
Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-189 StGB)
verletzen; missbräuchlich sind insbesondere Inhalte, die
diffamieren oder Gewalt androhen sowie andere illegale Inhalte; o
Inhalte, die Gewalt verherrlichen (§130 StGB). PeerCity darf nicht zu
missbräuchlichen Zwecken genutzt werden. Es ist untersagt,
Inhalte, die der VfbI für nicht vertretbar hält, mit Hilfe
dieses Produktes zu verbreiten. Missbräuchlich ist insbesondere
die Nutzung von PeerCity zur Verbreitung unaufgeforderter
Massensendungen sowie eine Nutzung, welche die Integrität und
die Leistungsfähigkeit des Produktes bzw. des Netzwerkes oder
Teilen des Produktes bzw. des Netzwerkes und seiner Einwahlpunkte
über das vertraglich vereinbarte Maß belasten. In diesem Rahmen hat die Nutzerin
oder der Nutzer es zu unterlassen, mit Hilfe von PeerCity und der
im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste anderen
Nutzern der Hausgemeinschaften Informationen und Inhalte zu
unterbreiten, die dem folgenden Zweck dienen:
· Verwendung von Sponsorenwerbung wie
Bannern; · Verkäufe oder Kettenbriefe nach dem
Schneeball- oder Pyramidensystem; · Tombolas oder Wettbewerbe; · Werbung gleich welcher Form für:
Lotterien, Munition, Waffen, Tabak, Alkohol, Dienste für
Erwachsene wie Telefonsex oder Begleitdienste; · illegale Aktivitäten; eingeschlossen ist
der Handel von Drogen; · Adoption von Kindern (sowohl das Werben,
Anbieten als auch das Handeln). Weiterhin ist es verboten: 1.
sich als VFbI-Mitarbeiter auszugeben; 2.
Links zu Inhalten in die Hausgemeinschaften einzustellen, die
gegen die PeerCity-Richtlinien verstoßen; 3.
Benutzernamen zu verwenden, die gegen die PeerCity-Richtlinien
verstoßen. Hinweis: Indem Sie PeerCity nutzen, stimmen Sie diesen
Richtlinien zu. Der VFbI behält sich das Recht vor zu
entscheiden, ob diese Richtlinien verletzt wurden.
Zuwiderhandlungen können eine Verwarnung, die Sperrung des
Zugangs, aber auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Darüber hinaus ist der VFbI berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Inhalte zu entfernen, die gegen die vorliegenden Richtlinien
verstoßen. Der VFbI behält sich das Recht vor, die Richtlinien
für PeerCity jederzeit zu modifizieren. Bitte informieren Sie
sich regelmäßig, ob der VFbI die Richtlinien verändert hat. Der VfbI überprüft den Inhalt der öffentlichen
AOL-Hausgemeinschaften und anderer kommunikativer Dienste nur auf
Grundlage der geltenden Gesetze. Wenn Sie den Eindruck haben, dass HausbseitzerInnen oder die
Straßen-ManagerInnen ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, benachrichtigen Sie
uns, damit wir der Sache nachgehen können. Sicherheit für Ihr Kind Kinder und Jugendliche sind bereits heute zahlreich unter den
Internetnutzern vertreten. In der Zukunft wird dieses Medium im
Alltag unserer Kinder so präsent sein wie das Fernsehen. Aber
auch der Umgang mit dem Internet will gelernt sein. Hier finden
Sie Tipps, die Ihnen und Ihrem Kind zu mehr Sicherheit im
Internet verhelfen. Unsere Empfehlungen: · Nutzen Sie Filtersysteme, um Seiten mit
nicht kindgerechten Inhalten herauszufiltern. Wenn Sie
AOL-Mitglied sind, können Sie für den AOL-Namen Ihres Kindes
die Kindersicherung einstellen. Weitere Informationen erhalten
Sie unter dem Stichwort: Kindersicherung. · Informieren Sie sich über Jugendschutz im
Internet. · Lernen Sie die Online-Welt Ihres Kindes
kennen. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind online. Je mehr Sie
über die Online-Aktivitäten Ihres Kindes informiert sind, desto
einfacher wird es sein, bestimmte Grenzen zu setzen. Als
Elternteil sollten Sie auch die Online-Freunde und die
Lieblingsseiten Ihres Kindes kennen. Die Aufsicht der Eltern ist
die beste Garantie dafür, dass Kinder sich sicher im Web bewegen
können. Sichere eMail und Hyperlinks Ein Problem, dem alle Internetnutzer begegnen, ist Junk-eMail
(unerwünschte eMail-Werbung). Es ist möglich, dass die
Versender von Junk-eMail versuchen, Sie über Hyperlinks auf
Seiten zu leiten, die wie offizielle PeerCity-Seiten oder
ähnliche Seiten aussehen, es aber nicht sind. Auf den Web-Seiten
oder in der eMail wird eventuell vorgetäuscht, dass Sie einen
Preis gewonnen haben oder ähnliches. Klicken Sie NIEMALS auf
einen Hyperlink in einer eMail, die Ihnen von einem Fremden
zugeschickt wurde. Die offizielle eMail-Adresse von PeerCity ist:
Nur Einladungen von dieser Adresse sind offizielle Einladungen in
eine Hausgemeinschaft.
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